Leistung
Neben den erforderlichen dem Stand der Gesetzeslage entsprechenden Tätigkeiten bei der Verwaltung von Miet-, Wohnungseigentums-, Büro- und Betriebsobjekten werden Zusatz- bzw. Abänderungswünsche, soweit sie gegen keine gesetzlichen Bestimmungen verstoßen, selbstverständlich erfüllt. Es stellt für die Herbert Windbichler Ges.m.b.H. kein Problem dar über die vom Gesetzgeber verpflichtend vorgeschriebenen Arbeiten auch zusätzliche Dienstleitungen wie z.B. eine Bauüberwachung im Zuge von erforderlichen Sanierungsarbeiten, das Zusammenarbeiten mit dem Steuerberater des Klienten, das Abhalten von Wohnungseigentümerversammlungen in kürzeren als den vom Gesetzgeber vorgegebenen Intervallen und auch andere Sonderwünsche im Rahmen der Verwaltung des Hauses zu erfüllen. Im Besonderen sei auch darauf hingewiesen, dass die Kontaktaufnahme mit dem Klienten, das Intervall bei Legung der Abrechnung, sowie eventuelle Sonderwünsche und sonstige Tätigkeiten individuell nach Wunsch des Kunden erfüllt werden können.